2 marzo 2026
Geldwäschereivorschriften im Vorentwurf zur Kryptoregulierung - Art. 8a VE-GwG im Fokus
Jusletter_geldwaschereivorschr_23dcfebe51_de.pdf Die AML-Diskussion zu Stablecoins wird oft am falschen Punkt geführt. Nicht der Token ist entscheidend - sondern die Funktion im Zahlungsverkehr. Das geltende GwG erfasst Kryptowerte bereits heute systematisch. Die eigentliche Herausforderung liegt woanders: 👉 Wie lassen sich Identifikation, Travel Rule und Transaktionsmonitoring in einem zunehmend dezentralen Zahlungsumfeld praktisch umsetzen? Im Jusletter-Beitrag vom 2. März 2026 analysiert die Autorin insbesondere: • die GwG-Taxonomie für Kryptowerte • die Rolle von Stablecoins im Zahlungsverkehr • sowie die praktischen Implikationen der aktuellen Regulierungsvorschläge Entscheidend ist nich der Token, sondern seine Funktion im Zahlungsverkehr. Jusletter vom 2. März 2026. Author: Cornelia Stengel |
