March 2, 2026

Geldwäschereivorschriften im Vorentwurf zur Kryptoregulierung - Art. 8a VE-GwG im Fokus

Jusletter_geldwaschereivorschr_23dcfebe51_de.pdf

Die AML-Diskussion zu Stablecoins wird oft am falschen Punkt geführt.

Nicht der Token ist entscheidend - sondern die Funktion im Zahlungsverkehr. Das geltende GwG erfasst Kryptowerte bereits heute systematisch.

Die eigentliche Herausforderung liegt woanders:

👉 Wie lassen sich Identifikation, Travel Rule und Transaktionsmonitoring in einem zunehmend dezentralen Zahlungsumfeld praktisch umsetzen?

Im Jusletter-Beitrag vom 2. März 2026 analysiert die Autorin insbesondere:

• die GwG-Taxonomie für Kryptowerte

• die Rolle von Stablecoins im Zahlungsverkehr

• sowie die praktischen Implikationen der aktuellen Regulierungsvorschläge

Entscheidend ist nich der Token, sondern seine Funktion im Zahlungsverkehr.

Jusletter vom 2. März 2026. Author: Cornelia Stengel

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