Konkursliquidator der Inter Capital Gruppe
Prof. Dr. Daniel Staehelin, Konkursliquidator der Inter Capital Gruppe, c/o Kellerhals Carrard, Henric Petri-Strasse 35, Postfach 257, CH-4010 Basel
WICHTIGE HINWEISE
Laufender Prozess in Luxemburg
Das Gericht in Luxemburg hat das Datum der Verhandlung in dieser Angelegenheit auf den 22. Oktober 2026 festgelegt.
(Eintrag vom 26. Februar 2026)
Das Gericht in Luxemburg hat erneut (s. Eintrag vom 25.3.2025) die Angelegenheit an eine andere Abteilung, nämlich die 24. Kammer überwiesen. Me Jean-Luc Putz hat seinen Kanzleikollegen, den altershalber zurückgetretenen Me Kremer als Vertreter des luxemburgischen Staates ersetzt.
(Eintrag vom 18. Dezember 2025)
Mit Verfügung vom 3. Dezember 2025 hat das Gericht angeordnet, dass ohne begründeten Einspruch der Parteien das Instruktionsverfahren am 11. Dezember 2025 abgeschlossen werde.
(Eintrag vom 4. Dezember 2025)
Das Gericht hat am 16. Oktober 2025 Me Bleser, den Vertreter der drei in das Verfahren einbezogenen Pfändungsgläubiger, angefragt, ob er (in Bezug auf die Eingabe von Me Schiltz vom 1. September), seine Schlussfolgerungen (conclusions) aktualisieren wolle, nachdem mein Anwalt Me Lutgen und der Anwalt des luxemburgischen Staates, Me Kremer, darauf verzichtet haben.
(Eintrag vom 27. Oktober 2025)
Eine Anfrage von Me Kremer, dem Anwalt des luxemburgischen Staates, vom 26. Mai 2025 an das Gericht, wo das Verfahren stehe, wurde bis heute nicht beantwortet.
Me Schiltz, der Anwalt der beklagten Banken, hat am 1. September eine weiterte unaufgeforderte Stellungnahme eingereicht, in welcher er eine aktualisierte Aufstellung der strittigen Konten einreichte.
Mein Anwalt Me Lutgen hat gestern am 22. September dem Gericht mitgeteilt, dass er auf die Eingabe von Me Schiltz nicht zu antworten wünsche und das Verfahren nunmehr abgeschlossen werden solle. Dasselbe hat heute Me Kremer namens des luxemburgischen Staates dem Gericht geschrieben.
(Eintrag vom 23.9.2025)
Das Gericht hat den Schriftenwechsel geschlossen und die Angelegenheit aus organisatorischen Gründen an die erste Kammer des Tribunal d’arrondissement de Luxembourg überwiesen. Als nächstes wird nun die Verhandlung mit den Plädoyers stattfinden. Ein Datum hierfür wurde noch nicht festgelegt. Anschliessend wird das Gericht sein Urteil fällen und an einem Datum nach der Verhandlung den Parteien eröffnen.
(Eintrag vom 25.3.2025)
Das Gericht hat, nachdem mein Anwalt in Luxembourg Me Lutgen seine Stellungnahme eingereicht hat, Me Bleser, dem Vertreter der drei in das Verfahren einbezogenen Pfändungsgläubiger, Frist bis zum 11. März gesetzt, um seinerseits eine Stellungnahme einzureichen. Zwischenzeitlich hat Me Bleser mitgeteilt, dass er auf eine Stellungnahme verzichte.
(Eintrag vom 3.3.2025)
Das Gericht hat Me Lutgen, meinem Anwalt in Luxembourg, Frist bis zum 14. Januar 2025 gesetzt, um zu den Ausführungen von Me Schiltz vom 20. Oktober 2024 (s. Eintrag vom 15.11.2024) Stellung zu nehmen.
(Eintrag vom 25.11.2024)
Innert nochmals vom Gericht bis zum 5. November verlängerter Frist hat Me Schiltz, der Vertreter der beklagten Banken, mit Eingabe vom 30. Oktober 2024 geltend gemacht, der entschiedene «Testcase» gegen 3 Pfändungsgläubiger habe gar nicht alle Fragen gelöst, zudem gelte er nicht für alle anderen Pfändungsgläubiger, diese müssten auf Kosten des luxemburgischen Staates von diesem in das Verfahren einbezogen werden. Der luxemburgische Staat wird nun hierzu Stellung nahmen.
(Eintrag vom 15.11.2024)
Das Gericht hat Me Schiltz, dem Vertreter der beklagten Banken, die bis zum 16. Juli 2024 gesetzte Frist (s. Eintrag vom 20.6.2024) bis zum 1. Oktober verlängert. Wir prüfen derzeit die Einreichung einer Eingabe an das Gericht mit dem Antrag, diese lange Fristverlängerung zu reduzieren.
(Eintrag vom 22.7.2024)
Nachdem Me Kremer, der Anwalt des luxemburgischen Staates, seine Stellungnahme an die 17. Kammer des Tribunal d’arrondissement eingereicht hat, in welcher er darlegt, dass die beklagten Banken nach den rechtskräftigen Urteilen der 3. Kammer des Tribunal d’arrondissement vom 12. Dezember 2023 nun überhaupt keinen Grund mehr haben, die beschlagnahmten Beträge nicht dem luxemburgischen Staat auszuhändigen, hat das Gericht Me Schiltz, dem Vertreter der beklagten Banken, Frist bis zum 16. Juli 2024 gesetzt, um hierauf zu antworten.
(Eintrag vom 20.6.2024)
Nachdem sich die Banque International à Luxembourg und die Quintet Private Bank (Europe) S.A. (früher KBL European Private Bankers S.A.), bei denen sich die konfiszierten Vermögenswerte befinden, weiterhin weigern, diese dem luxemburgischen Staat zur Verfügung zu stellen, habe ich nun durch meinen luxemburgischen Anwalt bei der 17. Kammer des Tribunal d’arrondissement de et à Luxembourg beantragen lassen, die Sistierung (s. Eintrag vom 28.1.2022) der Zahlungsklage des luxemburgischen Staates gegen die beiden Banken aufzuheben. Das Gericht hat diesem Antrag (implizit) stattgegeben, die Instruktion der Angelegenheit wieder aufgenommen und Me Kremer, dem Anwalt des luxemburgischen Staates, eine Frist bis zum 4. Juni 2024 angesetzt, um eine Stellungnahme einzureichen.
(Eintrag vom 23.4.2024)
Die drei in das Verfahren in Luxemburg als "Testpersonen" involvierten Pfändungsgläubiger, die durch RA Claude Bleser vertreten sind, haben entschieden, die drei Urteile der 3. Kammer des Tribunal d’arrondissement de et à Luxembourg vom 12. Dezember 2023 (s. Eintrag vom 20.12.2023) zu akzeptieren und kein Rechtsmittel dagegen zu ergreifen. Des Weiteren haben sie entschieden, sich nicht mehr einer Aushändigung der Gelder an den luxemburgischen Staat zu widersetzen. Dennoch weigern sich die Banque International à Luxembourg und Quintet Private Bank (Europe) S.A. (früher KBL European Private Bankers S.A.), bei denen sich die konfiszierten Vermögenswerte befinden, weiterhin, diese dem Staat zur Verfügung zu stellen. Der luxemburgische Staat prüft nunmehr, welche weiteren Massnahmen gegen diese beiden Banken zu ergreifen sind. Im Vordergrund steht hierbei die Aufhebung der Sistierung (s. Eintrag vom 28.1.2022) der Zahlungsklage des luxemburgischen Staates gegen die beiden Banken. Meiner Ansicht nach wären auch aufsichtsrechtliche und strafprozessuale Massnahmen zu prüfen.
(Eintrag vom 6.3.2024).
In der Angelegenheit «requête en difficulté d'exécution» hat die 3. Kammer des Tribunal d’arrondissement de et à Luxembourg mit 3 Urteilen vom 12. Dezember 2023 entschieden, dass in der vorliegenden Angelegenheit die strafrechtliche Beschlagnahmung zu Gunsten des luxemburgischen Staates der zivilrechtlichen Pfändung durch einzelne Gläubiger vorgeht. Falls diese Entscheidungen rechtskräftig und nicht durch eine obere Instanz aufgehoben werden, ermöglichen sie nach Zahlung durch die Banken an den luxemburgischen Staat und Weiterleitung durch diesen an das Kantonsgericht Basel-Landschaft (Schweiz) und dann an mich eine Verteilung an alle zugelassenen Gläubiger in meinem Konkursverfahren.
(Eintrag vom 20.12.2023).
In der Angelegenheit «requête en difficulté d'exécution» hat das Gericht das Datum der Veröffentlichung seines Entscheides erneut vom 17. Oktober 2023 auf den 21. November 2023 verschoben.
(Eintrag vom 13.10.2023).
In der Angelegenheit «requête en difficulté d'exécution» hat das Gericht das Datum der Veröffentlichung seines Entscheides vom 13. Juni auf den 17. Oktober 2023 verschoben.
(Eintrag vom 12.7.2023).
An der Verhandlung in der Angelegenheit «requête en difficulté d'exécution» vom 4. Mai haben die Parteien ihre Standpunkte nochmals mündlich zusammengefasst. Das Gericht hat daraufhin die Veröffentlichung eines Entscheides am 13. Juni 2023 angekündigt.
(Eintrag vom 8.5.2023).
Im Falle der «requête en difficulté d'exécution» hat Me Schiltz, der Anwalt der beklagten Banken Banque International à Luxembourg und Quintet Private Bank (Europe) S.A. (früher KBL European Private Bankers S.A.), am 31. März 2023 eine Eingabe eingereicht, die nichts substantiell Neues enthält. Die Verhandlung wurde auf den 4. Mai zur Anhörung der Plädoyers verschoben. Anschliessend wird das Gericht beraten und das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt eröffnen.
(Eintrag vom 26.4.2023).
Im Falle der «requête en difficulté d'exécution» wurden von den Gegenparteien die auf den 21. Februar angesetzte Frist zur Einreichung einer Stellungnahme nicht eingehalten. Daher wurde die Gerichtsverhandlung erneut auf den 30. März 2023 verschoben. Zudem erhielten die übrigen Parteien eine neue Frist bis zum 23. März 2023, um zu meiner Eingabe vom 13. Dezember, worin es nur noch um die Zuständigkeit des von den Banken angerufenen Gerichts geht, Stellung zu nehmen.
(Eintrag vom 15.3.2023).
Im Falle der «requête en difficulté d'exécution» wurde die auf den 15. Dezember 2022 angesetzte Gerichtsverhandlung auf den 2. März 2023 verschoben. Zudem erhielten die übrigen Parteien Frist bis zum 21. Februar 2023, um zu meiner Eingabe vom 13. Dezember, worin es nur noch um die Zuständigkeit des von den Banken angerufenen Gerichts geht, Stellung zu nehmen.
(Eintrag vom 15.12.2022).
Im Falle der «requête en difficulté d'exécution» wurde die auf den 27. Oktober 2022 angesetzte Gerichtsverhandlung auf den 15. Dezember verschoben, da die Gegenseite ihre schriftliche Stellungnahme zu spät einreichte. Es ist nicht ausgeschlossen, dass nochmals eine Verschiebung erfolgen wird, da ich Frist bis zum 14. Dezember erhielt, um auf die Eingabe der Gegenseite zu replizieren.
(Eintrag vom 16.11.2022)
Mit Eingabe vom 8. Juni hat mein Anwalt Lutgen geltend gemacht, das angerufene Gericht sei bezüglich der von RA Bleser namens gewisser Pfändungsgläubiger eingereichten «requête en difficulté d'exécution» (vgl. Eintrag vom 17.06.2021) sachlich nicht zuständig. Daraufhin hat das Tribunal d'Arrondissement de Luxembourg, Chambre 3, die auf den 16. Juni angesetzte Verhandlung auf den 27. Oktober verschoben und RA Bleser die Gelegenheit gegeben, vorgängig zu meiner Eingabe vom 8. Juni Stellung zu nehmen.
(Eintrag vom 16.06.2022)
Bezüglich der von RA Bleser eingereichten «requête en difficulté d'exécution» (vgl. Eintrag vom 17.06.2021) hat am 11. November 2021 eine Gerichtsverhandlung stattgefunden, anlässlich derer ein weiterer Schriftenwechsel angeordnet wurde. Eine neue Verhandlung ist für den 16. Juni 2022 vorgesehen. Der Prozess über die vom luxemburgischen Staat gegen die Banken eingereichte Klage auf Auszahlung der beschlagnahmten Beträge wurde zwischenzeitlich sistiert, bis über das Verfahren der «difficulté d'exécution» entschieden sein wird.
(Eintrag vom 28.01.2022)
Nachdem die beklagten Banken am 11. Mai 2021 eine Replik eingereicht haben, wurde nunmehr vom Gericht dem Luxemburgischen Staate eine Frist zur Einreichung einer Duplik angesetzt.
Gewisse von RA Bleser vertretene Pfändungsgläubiger haben am 23. März 2021 bei der 1. und 3. Kammer des Tribunal d'Arrondissement de Luxembourg „requêtes en difficultés d'exécution" (Gesuche betreffend Schwierigkeiten in der Vollstreckung) eingereicht.
(Eintrag vom 17.06.2021)
Im dem vom luxemburgischen Staat und der luxemburgischen Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA) in Luxemburg gegen die Banque International à Luxembourg S.A. und gegen die Quintet Private Bank (Europe) S.A. (vormals KBL European Privates Bankers S.A.) sowie gegen mich in meiner Funktion als Konkursliquidator eingeleiteten Verfahren haben die beklagten Banken eine beschränkte Klageantwort eingereicht, worin sie forderten, dass die Klägerschaft vorweg weitere Beteiligte ins Recht zu fassen habe. Mit einer am 24. Dezember eingereichten Eingabe habe ich die Abweisung dieses Antrages beantragt.
Der Konkursmasse stehen derzeit keine Mittel für eine weitere Abschlagszahlung zur Verfügung.
(Eintrag vom 04.01.2021)
Der luxemburgische Staat und die luxemburgische Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l'Enrégistrement, des Domaines et de la TVA) haben am 16. März 2020 beim Tribunal d'Arrondissement de Luxembourg Klage eingereicht auf Zahlung der beschlagnahmten Vermögenswerte gegen die Banque International à Luxembourg S.A. und gegen die Quintet Private Bank (Europe) S.A. (vormals KBL European Privates Bankers S.A.) sowie gegen mich in meiner Funktion als Konkursliquidator. Derzeit läuft für die beklagten Banken eine Frist zur Klageantwort. Es ist davon auszugehen, dass sie den einzelnen Pfändungsgläubigern den Streit verkündigen werden. Anschliessend werde ich eine Vernehmlassung einreichen können. Ich werde die Gutheissung der Klage beantragen, da der luxemburgische Staat den Erlös den Schweizer Behörden überweisen wird, welche ihn anschliessend mir zur Verteilung an die Konkursgläubiger weiterleiten werden.
(Eintrag vom 09.06.2020)
Auszahlung 1. Abschlagszahlung
- Viele Gläubiger haben die 1. Abschlagszahlung in Höhe von 3.25% bereits erhalten. Alle Gläubiger, welche die 1. Abschlagszahlung in Höhe von 3.25% bereits erhalten haben, haben derzeit keinen Anspruch auf weitere Auszahlungen.
- Gläubiger, welche die 1. Abschlagszahlung noch nicht erhalten haben, sind gebeten, das Formular „Bankdaten" auszufüllen und dem Liquidator im Original zukommen zu lassen. Zusätzlich wird eine Kopie des Personalausweises/ID oder des Reisepasses benötigt.
Falls der ursprüngliche Anleger verstorben ist, werden folgende Dokumente benötigt:
- von allen Erben ein ausgefülltes Formular „Bankdaten"
- eine Kopie des Personalausweises/ID oder des Reisepasses aller Erben
- entweder eine Kopie des Erbscheins oder eine Kopie des Testaments samt Eröffnungsurkunde
- An Gläubiger, welche im Verfahren in Luxemburg beteiligt sind, wird zurzeit keine Abschlagszahlung ausbezahlt.
- Ob zusätzlich zur 1. Abschlagszahlung weitere Zahlungen vorgenommen werden können, ist derzeit noch offen.
Allgemeine Anfragen per E-Mail
Die Beantwortung von Anfragen allgemeiner Art (per Post oder E-Mail) bewirkt einen grossen Aufwand zulasten der Konkursmasse. Aus diesem Grund werden allgemeine Sachstandsanfragen grundsätzlich nicht mehr beantwortet.
Adressänderungen
Gläubiger sind gebeten, dem Liquidator Adressänderungen mitzuteilen, vorzugsweise an folgende E-Mail-Adresse: intercapital@kellerhals-carrard.ch.
Gläubigerzirkulare
Da der Versand eines Zirkulars an die rund 2'000 Gläubiger aufwendig und kostspielig ist, wird ein solches voraussichtlich erst dann wieder versendet, wenn gewichtige Neuigkeiten bekannt sind. Sollten Sie das nachstehende Gläubigerzirkular Nr. 10 wider Erwarten nicht erhalten haben, bitten wir Sie, sich unter Angabe Ihrer aktuellen Adresse per Post oder E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen.
- Gläubiger-Zirkular Nr. 10 des Konkursliquidators vom Februar 2019 (Download PDF)
- Gläubiger-Zirkular Nr. 9 des Konkursliquidators vom Mai 2017 (Download PDF; Formular Bankdaten)
- Gläubiger-Zirkular Nr. 8 des Konkursliquidators vom September 2015 (Download PDF)
- Gläubiger-Zirkular Nr. 7 des Konkursliquidators vom Juni 2014 (Download PDF)
- Gläubiger-Zirkular Nr. 6 des Konkursliquidators vom 27. Mai 2013 (Download PDF)
- Gläubiger-Zirkular Nr. 5 des Konkursliquidators vom 27. April 2012 (Download PDF)
- Gläubiger-Zirkular Nr. 4 des Konkursliquidators vom 17. Mai 2011 (Download PDF)
- Gläubiger-Zirkular Nr. 3 des Konkursliquidators vom 09. November 2010 (Download PDF)
- Gläubiger-Zirkular Nr. 2 des Konkursliquidators vom 26. März 2010 (Download PDF)
- Gläubiger-Zirkular Nr. 1 des Konkursliquidators vom 06. Oktober 2009 (Download PDF)
- Gläubiger-Information der Eidgenössischen Bankenkommission, Bern, vom 25. September 2008 (Download PDF)
Schuldenrufe
- Konkurspublikation/Schuldenruf der Inter Capital Holdings AG, Anguilla, Zweigniederlassung Binningen (Download PDF)
- Konkurspublikation/Schuldenruf der Inter Capital Finanz AG, Antigua, Zweigniederlassung Binningen (Download PDF)
- Konkurspublikation/Schuldenruf der Inter Capital Bank Ltd., Anguilla, Zweigniederlassung Binningen (Download PDF)
Handelsregisterauszüge
- Handelsregisterauszug vom 07. Oktober 2009 der Inter Capital Holdings AG, Anguilla, Zweigniederlassung Binningen in Liquidation (Download PDF)
- Handelsregisterauszug vom 07. Oktober 2009 der Inter Capital Finanz AG, Antigua, Zweigniederlassung Binningen in Liquidation (Download PDF)
- Handelsregisterauszug vom 07. Oktober 2009 der Inter Capital Bank Ltd., Anguilla, Zweigniederlassung Binningen in Liquidation (Download PDF)
Kontakt
E-Mail: intercapital@kellerhals-carrard.ch
www.kellerhals-carrard.ch