
27. November 2023Deals & Cases
Bundesverwaltungsgericht stärkt Energieproduktion aus Holzabfällen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20. November 2023 eine Beschwerde der Holzkraftwerk Aarberg AG vollumfänglich gutgeheissen und entschieden, dass auch die mit sog. problematischen Holzabfällen (A IV-Holz) erzeugte Elektrizität mit dem ganzen Vergütungssatz zu vergüten ist. Damit werden die Verwertung von Altholz in der Schweiz und die Stromerzeugung aus Biomasse erheblich gestärkt. Das Urteil hat Präzedenzcharakter für die ganze Branche. Kellerhals Carrard (Team Dr. Christoph Jäger, Lead, Dr. Gregor Bachmann und Jens Bircher) hat das Holzkraftwerk Aarberg vertreten. |