
Präzise. Vorausschauend. Verlässlich.
Tom Pleiner ist auf Staats-, Verwaltungs- und Immobilienrecht spezialisiert. Dabei ist er sowohl beratend als auch forensisch tätig. Er berät vorwiegend Unternehmen und Private in Transaktionen und in gerichtlichen Prozessen sowie vor Regulierungs- und Verwaltungsbehörden. Auch Behörden und andere staatliche Akteure zählen zu seinen Mandanten. Daneben hat er auch Erfahrung im Beschaffungsrecht sowie in komplexen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen.
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« One to watch » 2023 für Öffentliches Wirtschaftsrecht im Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers
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