
Kellerhals Carrard verfügt über ausgewiesene Expertise und langjährige Erfahrung im Energierecht sowie über vertiefte Kenntnisse über die sektorpolitischen Gegebenheiten und regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich der Übertragung und Verteilung von Strom, Gas, Wärme oder in der Wasserversorgung.
Zu unseren Klientinnen und Klienten zählen sowohl international wie national oder kommunal agierende Energieversorger und -händler, Kraftwerksbetreiber, Energiegrossverbraucher und Produzenten mit eigener Versorgung (Eigenverbrauch), Immobiliengesellschaften wie auch Behörden oder andere öffentliche Institutionen.
Unser breites Team an Spezialistinnen und Spezialisten erlaubt es uns, unseren Mandantinnen und Mandanten bedarfsgerechte Unterstützung anzubieten. Das umfasst nicht nur das Gebiet der Marktregulierung oder das Regulierungsmanagement, sondern auch vertragsrechtliche Aspekte aus dem Energiebereich, kartellrechtliche Verfahren, M&A-Transaktionen, Um- und Restrukturierungen, datenschutzrechtliche Fragen, Konzessionierungen oder Bewilligungsverfahren.
Die Regulierung der liberalisierten und teilliberalisierten Märkte ist äusserst komplex. Wir unterstützen Unternehmen und andere AkteurInnen beispielsweise im Bereich der Compliance, bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle oder bei administrativen Verfahren mit Regulierungsbehörden (ElCom oder Bundesamt für Energie).
Schliesslich verfügen wir über grosse Erfahrung in der Rechtsetzung und redigieren Gesetzes- und Verordnungsentwürfe für Gemeinwesen.
Das Energierecht enthält zahlreiche Bestimmungen zu Förderung, Unterstützung und Ausbau erneuerbarer Energien. Wir begleiten die GesuchstellerInnen beratend in den betreffenden Verfahren, unterstützen EnergiegrossverbraucherInnen im Bereich der Rückerstattung von Energieabgaben, Prosumer bei der Umsetzung ihrer Vorhaben beim Eigenverbrauch oder Energieversorger im Bereich des Energie-Contractings.
David BochatayRechtsanwaltSenior Associate
Dr. Thomas BählerRechtsanwaltPartner
Dr. Bernhard BergerRechtsanwaltPartner
Dr. Beat BrechbühlRechtsanwalt, LL.M.Senior Partner
Philippe FrésardRechtsanwalt und NotarPartner
Thomas GeigerRechtsanwaltCounsel
Dr. Andreas GüngerichRechtsanwaltPartner
Dr. Christoph JägerRechtsanwaltPartner
Corinne Wüthrich-HarteRechtsanwältinSenior Associate
Alexandre KirschmannRechtsanwaltPartnerDer Bau von Anlagen zur Energienutzung, namentlich Wasser- und Windkraftwerke, Fotovoltaikanlagen oder Strom- und Gasleitungen, ist regelmässig ein komplexes und umfangreiches Unterfangen. Wir unterstützen Bauherrinnen und Bauherren, Projektträgerschaften oder Behörden in Planungs- und Bewilligungsverfahren aller Art und in allen Projektstadien, mit einschliessend Enteignungs- und Konzessionierungsverfahren oder Fragen rund um das Heimfallrecht, sowie bei der Erstellung und Aushandlung von Verträgen.
Prozesse vor kantonalen und eidgenössischen Gerichten oder Verwaltungsverfahren vor Regulierungsbehörden lassen sich nicht in jedem Fall vermeiden. Wir nehmen die Vertretung Ihrer Interessen in solchen Verfahren vor allen Behörden und kantonalen und eidgenössischen Gerichtsinstanzen wahr.