Karim Maizar
Karim ist Partner in unserem Büro in Zürich und leidenschaftlicher Start-up-Anwalt. Als Mitbegründer und Leiter des Startup Desk der Kanzlei hat er die Bemühungen der Kanzlei geleitet, sich als eine der führenden Schweizer Anwaltskanzleien für Unternehmer und ihre Investoren zu etablieren, die die Grenzen der Technologie erweitern und marktverändernde Innovationen vorantreiben.
Über mich
In seiner Funktion arbeitet Karim mit vielen der vielversprechendsten Schweizer Technologie- und Life-Science-Start-ups in allen Phasen ihres Wachstums zusammen, von Universitätsausgründungen und ersten Finanzierungsrunden bis hin zu Wachstumsfinanzierungsrunden und Exit-Transaktionen.
Er verfügt ausserdem über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Risikokapitalgebern, strategischen Investoren (einschliesslich CVCs) und Business Angels im Rahmen ihres Engagements bei Schweizer High-Tech-Start-ups. Karim hält regelmässig Vorträge in seinem Fachgebiet und leitet Workshops für Gründer in der ganzen Schweiz. Er ist Mitglied des Vorstands der Swiss Entrepreneurs & Startup Association (SWESA), Mitglied des Legal & Tax Chapter der Swiss Private Equity and Corporate Finance Association (SECA) und Mitglied der Jury der jährlichen Swiss Top100 Startup Awards.
Sein unerschütterliches Engagement für Start-ups und Risikokapitaltransaktionen und seine Begeisterung für das Schweizer Start-up-Ökosystem haben ihm auf dem Markt für seine Tätigkeit grosse Anerkennung eingebracht. Im Jahr 2019 wurde er von Bilanz/Handelszeitung/Le Temps als einer der Top 100 „Digital Shapers“ der Schweiz ausgezeichnet. Zudem wird er auch von Chambers Global im Bereich Corporate/M&A als „eine Anlaufstelle für Start-up- und Wachstumsinvestitionen in der Schweiz“ eingestuft.
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Weitere Beiträge
EU-Aufsicht für schweizerische Gesellschaften?, in: , Nr. 240, S. 31
Karim MaizarDie Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) im europäischen Kontext, in: Festschrift Beiträge zum Handelsrecht 2015
Karim MaizarKommentierung der Art. 663bbis, 663c, 727, 727a, 727b, 727c, 728c und 729c sowie Art. 816 und 906 f. OR in: Heinrich Honsell/Nedim Peter Vogt/Rolf Watter (Hrsg.), Basler Kommentar zum Obligationenrecht II, 4. Auflage
Karim MaizarDie Willensbildung und Beschlussfassung der Aktionäre in schweizerischen Publikumsgesellschaften: Grundlagen – Analysen – Ansätze einer Reform, Diss. Zürich 2012
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