Data Protection Guide
Die Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) ist abgeschlossen. Am 31. August 2022 hat der Bundesrat die Datenschutzverordnung (DSV) veröffentlicht und das Inkrafttreten der neuen Regeln per 1. September 2023 beschlossen. Mit der Totalrevision sollte das in die Jahre gekommene Schweizer Datenschutzgesetz an die heutigen gesellschaftlichen und technologischen Verhältnisse angepasst und den jüngeren und moderneren Regelungen im europäischen Datenschutzumfeld (insb. EU-DSGVO) angenähert werden. Das nun vorliegende Gesetz und die dazugehörige Verordnung stimmen zwar in vielen Teilen mit den EU-Regeln überein. Dennoch sind bei der Prüfung und Implementierung des neuen Datenschutz-Setups in einem Unternehmen einige sogenannte «Swiss-Finishes» zu berücksichtigen.
Schweizer Unternehmen haben nun ein Jahr Zeit, die neuen Regeln umsetzen – (weitere) Übergangsfristen sind keine vorgesehen. Gerne informieren wir Sie hiermit kurz über die wichtigsten Neuerungen und unser Angebot für Sie. Im Anhang steht Ihnen zudem eine Checkliste mit den einzelnen Aufgaben für die schrittweise Umsetzung der neuen Datenschutzregelungen in Ihrem Unternehmen zur Verfügung.