19. novembre 2021Actualités

Neue Publikation: 3. Auflage SchKG

Elf Jahre sind vergangen seit der 2. Auflage des Basler Kommentars zum SchKG im Jahre 2010. Im Zeitalter der Kurzkommentare ist dies ein langer Zeitraum. Der Grund hierfür liegt darin, dass sich der Basler Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) als Grosskommentar versteht, welcher das Rechtsgebiet vertieft bearbeitet, was eine längere Erscheinungskadenz bedingt. Um das Werk aktuell zu halten, haben wir im Jahre 2017 einen zweiten Ergänzungsband (nach dem ersten im Jahre 2005) publiziert, worin wir aber nur die Judikatur und die neuen Normen verarbeitet haben, auf die Literatur wurde lediglich verwiesen.

Der Gesetzgeber ist in den vergangenen 11 Jahren nicht untätig geblieben. Namentlich die Revision des Sanierungsrechts vom 21. Juni 2013, die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist und die zum Zeitpunkt der 2. Auflage lediglich im Entwurf vorlag, galt es einzubauen. Hierbei konnte auf die Vorarbeiten im erwähnten Ergänzungsband zurückgegriffen werden. Daneben wurde das SchKG bei der Revision diverser anderer Gesetze abgeändert.

Im Team der Herausgeber hat sich insofern eine Änderung ergeben, als Prof. Dr. Dr. h.c. Adrian Staehelin am 14. Juli 2016 verstorben ist (vgl. das Vorwort zum Ergänzungsband 2017). Neu hinzugetreten ist Herr Prof. Dr. Franco Lorandi. Neu begrüssen wir auch zahlreiche junge Autorinnen und Autoren und danken den Autorinnen und Autoren der früheren Auflagen, die das Zepter weitergereicht haben, für ihren Beitrag zur wissenschaftlichen Erforschung des SchKG.

Zu danken gilt es schliesslich dem Fond zur Förderung von Lehre und Forschung in Basel und seinem Vorsteher Dr. David Jenny sowie der Kanzlei Kellerhals Carrard, welche durch grosszügige Beiträge den Beizug wissenschaftlicher Assistenten ermöglichten. Hierdurch konnten Herr Gian-Andri Capaul, MLaw, und Frau Sophie Freiburghaus, MLaw, beigezogen werden, denen für ihre sorgfältige und engagierte Unterstützung zu danken ist. Ein grosser Dank gebührt auch Frau lic. iur. Joëlle Monney vom Verlag, welche schon die Vorauflage betreute, für ihre umsichtige Gesamtleitung. Es war wiederum eine Freude, mit ihr zusammenzuarbeiten.