14 août 2025Transactions & cas

Deal-Ticker: Neuer Leitentscheid des Bundesverwaltungsgerichts zu Co-Investment Syndikaten

Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Leitentscheid zur Nichtunterstellung von (selbst-verwalteten) Co-Investment Syndikaten im Verfahren Beschwerdeführerin gegen die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erlassen (Urteil vom 25. März 2025, B-5992/2022). Dieser Entscheid ist von grosser praktischer Bedeutung, da Co-Investment Syndikate und Investment Clubs für Venture Capital-Investments im Markt stark verbreitet sind. Im vorliegenden Fall wurde eine Unterstellung von Co-Investment Syndikaten unter das Kollektivanlagengesetz und das Finanzinstitutsgesetz durch den Regulator vom Bundesverwaltungsgericht verneint.

Kellerhals Carrard hat die Beschwerdeführerin erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. Das Team umfasste Luca Bianchi (Partner, Banking & Finance), Roman Huber (Partner, Litigation) und Karim Maizar (Partner, Venture Capital).