Daniel Staehelin im EFD-Bericht zur Reform des Bankengesetzes als Experte zum Einlegerschutz erwähnt
Prof. Dr. Daniel Staehelin, Partner bei Kellerhals Carrard, wurde im Rahmen der Arbeiten zur aktuellen Revision des Bankengesetzes zum Thema Einlegerschutz konsultiert. Seine Expertise wird im erläuternden Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) zur Vorlage erwähnt.
Am 12. August 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung eröffnet. Die Vorlage ist Teil des Massnahmenpakets zur Weiterentwicklung der Schweizer Too-Big-To-Fail-Regulierung, das im Nachgang zur Credit-Suisse-Krise und unter Einbezug der Erkenntnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission erarbeitet wurde.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes weiter stärken. Im Fokus stehen unter anderem höhere Anforderungen an die Unternehmensführung von Banken, die Krisenvorbereitung systemrelevanter Banken, erweiterte Instrumente und Befugnisse der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) sowie Fragen der Liquiditätsversorgung in Krisensituationen.
Der erläuternde Bericht behandelt auch Fragen des Einlegerschutzes und widmet diesem Bereich eigene Abschnitte. In diesem Zusammenhang wurde Prof. Dr. Daniel Staehelin als Experte angehört. Als Partner von Kellerhals Carrard sowie als ausgewiesener Spezialist für Banken-, Insolvenz- und Restrukturierungsrecht bringt er langjährige Erfahrung in diese Thematik ein.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. November 2026.
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