
15. November 2024Events & Seminare
Präsentation: "Der aktuelle Stand bei der Windenergie" an der 7. Tagung zum Recht und Management der Energiewirtschaft an der Universität Luzern am 15. November 2024
In einer Fachpräsentation für Spezialisten aus der Energiebranche berichtete Dr. Tom Pleiner über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen für den Ausbau der Windenergie in der Schweiz. Die Präsentation beleuchtete neben technischen und wirtschaftlichen Aspekten insbesondere die komplexe Rechtslage und jüngste bundesgerichtliche Rechtsprechung. Die Windenergie spielt bislang noch eine untergeordnete Rolle in der Schweiz – jedoch mit Potenzial insbesondere für Winterstrom. Die Standortbedingungen sind jedoch herausfordernd: abgelegene Lagen, Konflikte mit Natur- und Landschaftsschutz, kantonale Besonderheiten und lokale Widerstände. Im rechtlichen Teil wurden zentrale Entwicklungen seit der Energiestrategie 2050 sowie der Windexpress-Initiative behandelt. Der Bundesgesetzgeber misst Windkraftanlagen mit einer erwarteten Produktion von über 20 GWh/a nationales Interesse bei. Die aktuelle Reformagenda auf kantonaler Ebene – etwa in Luzern und Zürich – soll Planungsverfahren beschleunigen und die Akzeptanz durch Beteiligungsmöglichkeiten stärken. Ein Schwerpunkt lag auf der Analyse jüngster Leitentscheide des Bundesgerichts, insbesondere: Tramelan I–III: Das Gericht stärkte die Planungsautonomie der Gemeinden, betonte jedoch die Pflicht zur konkreten Interessenabwägung (u.a. beim Fledermausschutz). In einem anderen Urteil (BGE 148 II 36 zum Windpark Grenchenberg) präzisiert das Bundesgericht die Anforderungen an standortgebundene Projekte und definiert Kriterien zur Interessenabwägung zwischen Windenergie, Artenschutz (insb. Fledermäuse, Wanderfalke, Heidelerche) und Landschaftsschutz. Im Ausblick wurde für eine verbindlichere und effizientere Planung plädiert, etwa durch einheitliche kantonale Plangenehmigungsverfahren und den Ausbau zu einem echten „One Stop Shop“-Ansatz bei Infrastrukturprojekten. Technologisch solle mehr Flexibilität ermöglicht werden, etwa durch später wählbare Windanlagentypen innerhalb genehmigter Rahmenbedingungen. Die Präsentation verdeutlichte die Spannungsfelder im Windkraftausbau und die Notwendigkeit ausgewogener Lösungen zwischen Energiewende, Umweltrecht und Föderalismus. Die Präsentation wurde an der 7. Tagung zum Recht und Management der Energiewirtschaft an der Universität Luzern am 15. November 2024 gehalten. Zur vollständigen Präsentation: Link |