28. Februar 2024Newsletter

Neue Fondskategorie L-QIF

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Bundesrat am 31. Januar 2024 die überarbeitete Kollektivanlagenverordnung (KKV) verabschiedet hat, womit die Einführung der neuen Fondskategorie „Limited Qualified Investor Fund (L-QIF)“ ab dem 1. März 2024 Realität wird. Diese innovative Fondsstruktur, die im Zuge der Revision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) am 17. Dezember 2021 geschaffen wurde, richtet sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger und geniesst den Vorteil, von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht befreit zu sein. 

Die Einführung des L-QIF markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung des Schweizer Fondsmarktes. Sie zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken, indem sie Anbietern und Investoren mehr Flexibilität und Effizienz bietet. 

In unserem Newsletter stellen wir Ihnen einen Überblick vor, über die wichtigsten Aspekte und Veränderungen, die diese Neuerung mit sich bringt, aus unserer Perspektive. 

Newsletter kurz und bündig_L-QIF_DE.pdf

Kellerhals Carrard

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