
28. Februar 2024Newsletter
Neue Fondskategorie L-QIF
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Bundesrat am 31. Januar 2024 die überarbeitete Kollektivanlagenverordnung (KKV) verabschiedet hat, womit die Einführung der neuen Fondskategorie „Limited Qualified Investor Fund (L-QIF)“ ab dem 1. März 2024 Realität wird. Diese innovative Fondsstruktur, die im Zuge der Revision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) am 17. Dezember 2021 geschaffen wurde, richtet sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger und geniesst den Vorteil, von der Bewilligungs- und Genehmigungspflicht befreit zu sein. Die Einführung des L-QIF markiert einen bedeutenden Meilenstein in der Entwicklung des Schweizer Fondsmarktes. Sie zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken, indem sie Anbietern und Investoren mehr Flexibilität und Effizienz bietet. In unserem Newsletter stellen wir Ihnen einen Überblick vor, über die wichtigsten Aspekte und Veränderungen, die diese Neuerung mit sich bringt, aus unserer Perspektive. Kontakte![]() Luca BianchiTel. +41 58 200 39 56 Fax +41 58 200 39 11 luca.bianchi@kellerhals-carrard.ch ![]() Dr. Armin KühneTel. +41 58 200 39 00 Fax +41 58 200 39 11 armin.kuehne@kellerhals-carrard.ch ![]() Dr. Dominik OberholzerTel. +41 58 200 39 00 Fax +41 58 200 39 11 dominik.oberholzer@kellerhals-carrard.ch ![]() Sarah MostafaTel. +41 58 200 39 00 Fax +41 58 200 39 11 sarah.mostafa@kellerhals-carrard.ch ![]() Michael KremerTel. +41 58 200 39 00 Fax +41 58 200 39 11 michael.kremer@kellerhals-carrard.ch |