8. April 2026Newsletter

ESG Desk Newsletter: Climate-Washing, neue regulatorische Anforderungen

Sind Aussagen wie «klimafreundlich» irreführend?

Klimabezogene Angaben wie «CO₂-neutral», «Net-Zero» oder «nachhaltig» stehen zunehmend unter regulatorischer und öffentlicher Beobachtung. Mit der kürzlich veröffentlichten Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zu Art. 3 Abs. 1 lit. x UWG hat sich der rechtliche Rahmen für klimabezogene Aussagen weiter konkretisiert – und teilweise verschärft.

➡️Was bedeutet das für Sie in der Praxis?

 

  • Welche Aussagen sind weiterhin zulässig – und unter welchen Voraussetzungen?
  • Kann zur Begründung von klimabezogenen Angaben auf Kompensationsmassnahmen (Offsetting) abgestellt werden?
  • Welche Anforderungen gelten an Nachweis, Transparenz und Dokumentation?
  • Welche rechtlichen und reputationsbezogenen Risiken bestehen bei unlauteren Aussagen?

 

In unserem aktuellen ESG Desk Newsletter fassen wir die zentralen Erkenntnisse der neuen BAFU-Vollzugshilfe zusammen und zeigen praxisrelevante Überlegungen für den Umgang mit klimabezogenen Angaben auf.

 

 

 

Lunch Event – Climate-Washing: neue regulatorische Anforderungen

Möchten Sie das Thema vertiefen? Dann laden wir Sie herzlich zu unserem exklusiven Kundenevent ein. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis werden wir die neuen regulatorischen Anforderungen und ihre praktischen Auswirkungen diskutieren. Die drei Speaker waren direkt in die Erarbeitung der Vollzugshilfe involviert – Sie erfahren also praxisnahe Insights aus erster Hand.

📅  Montag, 11. Mai 2026

📍   Widder Hotel, Rennweg 7, 8001 Zürich

🕘  11h45 Uhr

 

Programm

11h45 Uhr

Eintreffen der Gäste, Flying Lunch & Kaffee

 

12h30 Uhr

Begrüssung & Einführung

Prof. Dr. Isabelle Romy, Co-head Sustainability and ESG Desk, Kellerhals Carrard

 

Der freiwillige Kohlenstoffmarkt: Kernfragen und Trends

Dr. Axel Michaelowa, Senior Founding Partner, Perspectives Climate Group GmbH

 

Die Vollzugshilfe aus Sicht der Verwaltung

Silvia Ruprecht, Bundesamt für Umwelt (BAFU), Sektion Klimapolitik

 

Rechtliche Risiken bei Verstössen gegen Art. 3 Abs. 1 lit. x UWG

Dr.iur.des. Andreas Hösli, Counsel, Kellerhals Carrard

 

Panel / Q&A

geleitet von Prof. Dr. Isabelle Romy

 

13h45 Uhr

Abschluss & Networking

 

Anmeldung

bis zum 30. April 2026

über den folgenden Link

Kellerhals Carrard

Basel ∣ Bern ∣ Genf ∣ Lausanne ∣ Lugano ∣ Sion ∣ Zürich

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