Profiling im revidierten Schweizer Datenschutzgesetz
Das Profiling löst das altrechtliche Persönlichkeitsprofil ab und war im Gesetzgebungsverfahren umstritten. Dies erstaunt, da das Profiling für private Verantwortliche keine besonderen Rechsfolgen auslöst. Das Profiling mit hohem Risiko führt für private Verantwortliche u.a. zur Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung.