Neues Gesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) Inkrafttreten am 1. Oktober 2026
Das neue Schweizer Transparenzregime für juristische Personen und wirtschaftlich Berechtigte tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Es verpflichtet Schweizer Gesellschaften und bestimmte ausländische Rechtseinheiten, ihre wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren, zu überprüfen, zu dokumentieren und an ein neues eidgenössisches Transparenzregister zu melden. Die Übergangsfristen sind kurz, und die Reform hat auch praktische Auswirkungen auf Banken, Finanzintermediäre und Berater.
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