Neuerungen im Konsumkreditrecht: Die Schwarmkredit-Vermittlerin – Neue Regeln für Crowdlending
Im Zuge der Umsetzung der FinTech-Vorlage wurde der Anwendungsbereich des Konsumkreditgesetzes (KKG) per 1. April 2019 auf sogenannte Schwarmkredit-Vermittlerinnen (bestimmte Crowdlending-Plattformbetreiber) erweitert. Der vorliegende Beitrag beleuchtet den Hintergrund dieser Neuerungen und erläutert die neu vom KKG erfasste Rolle der SchwarmkreditVermittlerin sowie deren neuen gesetzlichen Pflichten.