Geldwäschereivorschriften im Vorentwurf zur Kryptoregulierung - Art. 8a VE-GwG im Fokus
Jusletter_Geldwaschereivorschriften
Die AML-Diskussion zu Stablecoins wird oft am falschen Punkt geführt.
Nicht der Token ist entscheidend - sondern die Funktion im Zahlungsverkehr. Das geltende GwG erfasst Kryptowerte bereits heute systematisch.
Die eigentliche Herausforderung liegt woanders:
👉 Wie lassen sich Identifikation, Travel Rule und Transaktionsmonitoring in einem zunehmend dezentralen Zahlungsumfeld praktisch umsetzen?
Im Jusletter-Beitrag vom 2. März 2026 analysiert die Autorin insbesondere:
• die GwG-Taxonomie für Kryptowerte
• die Rolle von Stablecoins im Zahlungsverkehr
• sowie die praktischen Implikationen der aktuellen Regulierungsvorschläge
Entscheidend ist nich der Token, sondern seine Funktion im Zahlungsverkehr.