BGer 5A_39/2016, 19.4.2016: Erhält der Kläger, der bereits in den Genuss einer Nachfrist gemäss Art. 132 ZPO gekommen ist, durch Anwendung des Art. 63 ZPO eine weitere Nachfrist? - Kellerhals Carrard | Kellerhals Carrard
BGer 5A_39/2016, 19.4.2016: Erhält der Kläger, der bereits in den Genuss einer Nachfrist gemäss Art. 132 ZPO gekommen ist, durch Anwendung des Art. 63 ZPO eine weitere Nachfrist?