Cornelia Stengel
Financial Market and Data Protection Lawyer. Commited to interdisciplinary cooperation for #fintech and #innovation in #banking and #finance.
Über mich
Cornelia Stengel ist Rechtsanwältin für Finanzmarkt- und Datenschutzrecht und Partnerin bei Kellerhals Carrard. Sie arbeitet häufig in den Rechtsgebieten Bankenrecht, Geldwäschereigesetzgebung, Finanzdienstleistungs- und Finanzinstitutsrecht, Finanzmarktinfrastrukturgesetz, Datenschutzgesetzgebung und Zivil- bzw. Vertragsrecht (insbesondere Konsumkredit-, Leasing- und Kreditkarten).
Cornelia Stengel verfügt über langjährige Erfahrung bei der rechtlichen Analyse neuer Produkte, Systeme und Technologien auf dem Finanzmarkt und berät Innovationsprojekte in Zusammenhang mit Digitalisierung, Zahlungssystemen, FinTech, Blockchain/DLT, künstlicher Intelligenz oder Datenpolitik. Sie unterstützt Klientinnen und Klienten bei internen und regulatorischen Untersuchungen, komplexen regulatorischen Fragestellungen und Compliance-Angelegenheiten oder vertritt sie in Bewilligungs- und Enforcement-Verfahren.
Sie verbindet rechtliche Expertise mit unternehmerischer Erfahrung, die sie in einem Konzernrechtsdienst und als Verwaltungsrätin einer Schweizer Bank sowie als Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss FinTech Innovations (SFTI) und als Geschäftsführerin des Schweizerischen Leasingverbands (SLV) erworben hat und weiterentwickelt. Sie berät Geschäftsleitungen und Verwaltungsrätinnen und -räte zu Rechts- und Reputationsfragen in ihren Tätigkeitsbereichen.
Ihre praktische Erfahrung bringt Cornelia Stengel als Honorarprofessorin der HSLU sowie als Dozentin an verschiedenen Hochschulen in die Wissenschaft ein. Daneben engagiert sie sich in ihren Tätigkeitsbereichen beispielsweise als Mitglied von Arbeitsgruppen der economiesuisse, der Swiss Blockchain Federation und als gewählter ständiger Gast der Fachkommission Digitalisierung der Schweizerischen Bankiervereinigung. Sie unterstützt die Bundesverwaltung in Zusammenhang mit verschiedenen Gesetzgebungsprojekten, wie der DLT-Gesetzesvorlage, der regulatorischen Einordnung von “künstlicher Intelligenz” und bei der Neuordnung des Rechtsrahmens für Zahlungssysteme und Zahlungsdienste.
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