Newsletter: Neue Regeln für Exchange Traded Funds (ETFs)

Der Bundesrat hat am 31. Januar 2024 die aktualisierte Kollektivanlagenverordnung (KKV) verabschiedet. Dabei hat er nicht nur den "Limited Qualified Investor Fund (L-QIF)" eingeführt, sondern auch bedeutende Änderungen für Exchange Traded Funds (ETFs) vorgenommen, um deren Entwicklung zu fördern.
Diese Anpassungen traten am 1. März 2024 in Kraft und signalisieren einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Schweizer Finanzmarktes.
In unserem Newsletter stellen wir Ihnen diese Änderungen für Exchange Traded Funds (ETFs) vor.