Newsletter 1/2020: Ist der Coronavirus ein Fall von „höherer Gewalt“?
Der Ausbruch des Coronavirus stellt Unternehmen mit chinesischer Geschäftstätigkeit vor Herausforderungen.
Internationale Verträge (z.B. Kauf-, Liefer-und Werkverträge) enthalten oft „force majeure" oder „acts of God"-Klauseln, gemäss denen gewisse Ereignisse zu einem Haftungsausschluss oder zu einem ausserordentlichen Kündigungsrecht führen.
Solche Klauseln sind unter schweizerischem Recht und bundesgerichtlicher Rechtsprechung als auch unter chinesischem Recht zulässig und gültig, wobei „force majeure" generell als unvorhersehbares, unvermeidbares und unüberwindbares Ereignis qualifiziert wird. Das höchste chinesische Gericht hat bspw. im 2016 den Ausbruch des SARS-Virus als ein Fall von „force majeure" qualifiziert.
Gestützt auf diese Überlegungen kann die Coronavirus-Epidemie u.E. als Fall von höherer Gewalt qualifiziert werden.