Neue Regeln für die Bildung von Side Pockets


Wir freuen uns, Sie über eine bedeutende Neuerung zu informieren: Am 31. Januar 2024 hat der Bundesrat die Kollektivanlagenverordnung (KKV) angepasst, was die Fondsindustrie in der Schweiz massgeblich beeinflusst.
Im Fokus dieses Newsletters stehen die Anpassungen betreffend Side Pockets bei schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen. Diese Änderungen, die am 1. März 2024 in Kraft traten, bieten neue Chancen und eine stärkere Rechtssicherheit.
In unserem Newsletter stellen wir Ihnen die wichtigsten Aspekte der Revision der KKV betreffend Side Pockets und deren Bedeutung für Fondsanbieter und Anleger vor.
Newsletter kurz und bündig_Neue Regeln für die Bildung von Side Pockets_DE.pdf