Neue EU-Antikorruptionsrichtlinie: Was Schweizer Unternehmen wissen müssen
Die EU-Antikorruptionsrichtlinie verschärft den strafrechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Korruption weiter, wobei die Auswirkungen über die EU hinausreichen.
Auch Schweizer Unternehmen können davon betroffen sein, nicht nur über ihre Tochtergesellschaften in der EU, sondern auch dann, wenn das betreffende Verhalten einen ausreichenden Bezug zur EU aufweist, beispielsweise über dort betriebene IT-Systeme.
In unserem neuesten Newsletter erläutern Dr. Robert Braun, Dr. Daniel Lengauer und Jan Bläuer, was die Richtlinie regelt, welche Sanktionen und Compliance-Risiken für Schweizer Unternehmen entstehen können und warum eine wirksame, risikobasierte Anti-Korruptions-Compliance in Zukunft noch wichtiger werden wird.