ESG Desk Newsletter: Climate-Washing, neue regulatorische Anforderungen
Sind Aussagen wie «klimafreundlich» irreführend?
Klimabezogene Angaben wie «CO₂-neutral», «Net-Zero» oder «nachhaltig» stehen zunehmend unter regulatorischer und öffentlicher Beobachtung. Mit der kürzlich veröffentlichten Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zu Art. 3 Abs. 1 lit. x UWG hat sich der rechtliche Rahmen für klimabezogene Aussagen weiter konkretisiert – und teilweise verschärft.
➡️Was bedeutet das für Sie in der Praxis?
- Welche Aussagen sind weiterhin zulässig – und unter welchen Voraussetzungen?
- Kann zur Begründung von klimabezogenen Angaben auf Kompensationsmassnahmen (Offsetting) abgestellt werden?
- Welche Anforderungen gelten an Nachweis, Transparenz und Dokumentation?
- Welche rechtlichen und reputationsbezogenen Risiken bestehen bei unlauteren Aussagen?
In unserem aktuellen ESG Desk Newsletter fassen wir die zentralen Erkenntnisse der neuen BAFU-Vollzugshilfe zusammen und zeigen praxisrelevante Überlegungen für den Umgang mit klimabezogenen Angaben auf.