Nicht jeder Streit lässt sich am besten vor einem staatlichen Gericht oder einem Schiedsgericht lösen. Wenn Parteien eine Geschäftsbeziehung erhalten, die Kontrolle über das Ergebnis behalten oder eine rasche und vertrauliche Lösung erzielen möchten, kann Mediation eine gezielte und wirksame Alternative bieten. Als strukturiertes und freiwilliges Verfahren, das von einer neutralen Drittperson begleitet wird, ermöglicht Mediation den Parteien selbst — und nicht einem Gericht oder Schiedsgericht — eine einvernehmliche Lösung zu gestalten.
Mehrere unserer Anwältinnen und Anwälte haben eine formelle Mediationsausbildung absolviert und sind als vereidigte oder akkreditierte Mediatorinnen und Mediatoren tätig. Sie verbinden juristische Präzision und Erfahrung in der Streitbeilegung mit der Unabhängigkeit, Neutralität und praktischen Urteilskraft, die erforderlich sind, um Parteien durch komplexe Verhandlungen zu führen.
Mediation kann als eigenständiges Verfahren eingesetzt oder mit Schiedsverfahren oder gerichtlichen Verfahren kombiniert werden, unter anderem in Med-Arb-, Arb-Med- und Arb-Med-Arb-Verfahren. Sie kann zudem im Rahmen institutioneller Regelwerke wie der Swiss Rules of Mediation durchgeführt werden. Wir beraten Klientinnen und Klienten bei der Wahl des geeigneten Verfahrens, bei der effizienten Strukturierung der Mediation und bei der Ausarbeitung von Streitbeilegungsklauseln, die einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten offenhalten.
Wir unterstützen Parteien in Mediationsverfahren in einem breiten Spektrum von Streitigkeiten, darunter handels- und vertragsrechtliche Angelegenheiten, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sowie Auseinandersetzungen zwischen Aktionärinnen und Aktionären oder Gesellschafterinnen und Gesellschaftern, Bau- und Immobilienkonflikte, arbeitsrechtliche und innerbetriebliche Konflikte, Erb- und Nachlassangelegenheiten sowie familien- und eherechtliche Streitigkeiten.